Floristik in der WfbM – Fachlichkeit, die Teilhabe ermöglicht
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Floristik in der WfbM – Fachlichkeit, die Teilhabe ermöglicht
Floristik ist ein gestaltungsorientierter Beruf mit handwerklichem Anspruch, Kundenkontakt und wirtschaftlichem Denken. Mit der neuen Ausbildungsverordnung ab August 2025 wird das Berufsbild modernisiert und um zentrale Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Marketing und kaufmännische Steuerung erweitert.
Damit wird deutlich: Floristik ist kein Nebenfach der Gärtnerei, sondern ein eigenständiger Beruf mit klaren Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die neuen Lernfelder der regulären Ausbildung umfassen unter anderem:
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Gestalten von floralen Werkstücken für verschiedene Anlässe
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Kundenberatung und Verkaufsförderung
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Warenwirtschaft und Lagerung
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Nachhaltige und digitale Arbeitsprozesse
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Betriebsorganisation und kaufmännische Abläufe
Für Menschen mit Behinderung, die eine reguläre Ausbildung nicht absolvieren können, gibt es die Ausbildungsregelung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker Floristik. Diese Ausbildung ist speziell auf individuelle Förderbedarfe abgestimmt und vermittelt praxisnahe Inhalte in einem geschützten Rahmen.
Die Inhalte dieser Helferausbildung umfassen:
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Grundtechniken der floralen Gestaltung
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Pflege und Versorgung von Pflanzen
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Beratung und Verkauf im geschützten Rahmen
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Lagerung und Warenannahme
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Arbeitsschutz und Umweltschutz
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Teamarbeit und soziale Kompetenzen
Besonders wichtig: Die Ausbildung erfolgt in geeigneten Betrieben oder Bildungseinrichtungen mit rehabilitationspädagogisch qualifizierten Ausbilder*innen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und kann bei entsprechender Leistung in eine reguläre Ausbildung überführt werde.
Was heißt das für die WfbM?
Floristik darf nicht als Beschäftigungsangebot geführt werden, sondern braucht:
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Fachlich qualifiziertes Personal
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Strukturierte Ausbildungspläne
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Differenzierte Angebote für verschiedene Zielgruppen
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Raum für gestalterische Entwicklung und Kundenkontakt
Inklusion bedeutet nicht nur Zugang, sondern auch Anspruch. Die neue Ausbildungsverordnung und die Helferausbildung bieten dafür den Rahmen – wenn wir ihn nutzen.
